Zudem konnten sie in ihren Reglementen weitere Bauten, Anlagen und Massnahmen der Baubewilligungspflicht unterstellen (§ 3 BewD 196629). Ob die Gemeinde Adelboden in den 1960er-Jahren über ein entsprechendes Reglement verfügte und wenn ja, ob dieses das Erstellen von Lagerplätzen der Baubewilligungspflicht unterstellte, ist nicht bekannt.