d) Im Schreiben vom 11. September 2018 räumte der Beschwerdeführer ein, dass nicht alle anlässlich der Begehung vom 25. September 2017 vereinbarten Massnahmen umgesetzt worden waren, und er stellte in Aussicht, die bemängelten Punkte umgehend zu erledigen. Im Übrigen vertrat er die Auffassung, das Lager sei nicht illegal, sondern altrechtlich. Bereits in den 1960er-Jahren seien dort Steine gelagert und aufgearbeitet worden. Bei den sogenannten "Baggerschaufeln" handle es sich um Spezialanfertigungen, um Pflastersteine zu laden. In einem Steinlager sollten solche Gerätschaften Platz haben. Das gelte auch für Mulden und Behälter mit gelagerten Steinen.