Deshalb sei dem Beschwerdeführer am 3. September 2018 das rechtliche Gehör gewährt worden. Hingegen sei versäumt worden, der Grundeigentümerin das rechtliche Gehör nochmals zu gewähren. Am 31. Oktober 2018 seien nochmals Fotos der Lage erstellt worden. Diesen lasse sich entnehmen, dass sich an der Situation nichts verändert habe. Deshalb habe der Gemeinderat beschlossen, dass die Wiederherstellungsverfügung eröffnet werden solle.