_ führte die Gemeinde Adelboden am September 2017 auf Initiative der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten eine Begehung durch. Dabei wurde unter anderem vereinbart, dass der Beschwerdeführer bis Ende Oktober 2017 alle Ablagerungen wegräumt, die oberhalb der hinteren Begrenzung des Steinlagers sowie entlang der RA Nr. 120/2018/80 2 Strasse ausserhalb des Steinlagers im Wald liegen, dass er den vorderen Zaun des Steinlagers ordentlich instand stellt und dass er das Steinlager aufräumt. Neben den Steinen sollte alles andere Baumaterial (Beton- und Kunststoffwaren, Baggerschaufeln usw.) entfernt werden.