3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 15 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) RA Nr. 120/2018/7 8 IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Unterlangenegg, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Kantonale Denkmalpflege, mit B-Post - Regierungsstatthalteramt Thun, mit B-Post