e) Ein Vergleich der Dokumentation mit Fotos, welche sich in den Vorakten der Baubewilligung vom 28. Juli 2015 befindet, und der von der Gemeinde in diesem Verfahren eingereichten Fotos zeigt, dass die Beschwerdeführerin an der Süd- und Nordfassade einschneidende bauliche Veränderungen vorgenommen hat: Sie baute in die vormals geschlossene Holzfassade der Nordseite 17 längliche Belichtungselemente im Bühnenbereich ein und erneuerte sämtliche Holzelemente. An der Südfassade liess sie die Laube im Obergeschoss verglasen. Dahinter befand sich früher eine hohe Bühnenwand mit einer Türöffnung und wenigen Zierausschnitten.