Stattdessen schreibe sie eigene Protokolle und erachte alles darin Geschriebene als genehmigt, sofern die Baupolizeibehörde nicht umgehend reagiere. Auch die Kantonale Denkmalpflege habe die Befürchtung geäussert, dass die Bauherrschaft schrittweise und schleichend weitere Bauarbeiten ausführe. Die Gemeinde habe die Beschwerdeführerin schon im Oktober 2015 schriftlich darauf hingewiesen, dass sämtliche Bauarbeiten künftig vorgängig zu bewilligen seien, um einen Baustopp zu verhindern. Es sei festgestellt worden, dass auf der Nord- und Südostseite Fassadenveränderungen stattfinden und südseitig eine Söllerverglasung ausgeführt wird.