Auch die getroffenen Sofortmassnahmen, die zur angefochtenen Verfügung geführt hätten, seien mit Protokoll den zuständigen Behörden zur Prüfung und Stellungnahme zugestellt worden. Es sei daher nicht ersichtlich, weshalb eine sofortige Arbeitseinstellung verfügt worden sei. Ihr seien aus dieser ungerechtfertigten Handlung diverse Kosten für die mehrmalige Baustelleneinrichtung und weitere Unannehmlichkeiten entstanden.