a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, es handle sich vorliegend um ein K-Objekt mit besonderem Schutzstatus in sehr schlechtem baulichem Zustand mit akuter Einsturzgefahr. Sie habe daher versucht, mit den jeweils zuständigen Ämtern noch erhaltenswerte Gebäudeteile vor weiteren Schäden zu bewahren. Sie habe deshalb diverse Massnahmen getroffen, die jeweils per Protokoll den Beteiligten mitgeteilt worden seien. Auch die getroffenen Sofortmassnahmen, die zur angefochtenen Verfügung geführt hätten, seien mit Protokoll den zuständigen Behörden zur Prüfung und Stellungnahme zugestellt worden.