In Absprache mit der Denkmalpflege liess die Beschwerdeführerin danach zur statischen Stabilisierung diverse Arbeiten ausführen. Beim Regierungsstatthalteramt ist zudem ein Baugesuch hängig für den Einbau von drei Wohnungen im bestehenden Gaden-, Heu-, Garagen- und Ladenteil und der Sanierung der Ostlaube. Mit Verfügung vom 7. Februar 2018 stellte die Gemeinde fest, dass seit längerer Zeit bewilligungspflichtige Arbeiten ausgeführt würden, obwohl die RA Nr. 120/2018/7 2 erforderliche Baubewilligung noch nicht vorliege. Sie verfügte daher einen sofortigen Baustopp.