Der Neuanstrich sei aufgrund der witterungsbedingten Abnutzung der Holzgaragentore erfolgt. Der Farbton sei jedoch dunkler ausgefallen als gewollt und habe zu schwer gewirkt. Aus optischen Gründen seien die Tore mit grauen, zur Mauerverkleidung passenden Streifen aufgehellt worden. Der neue dunkle Anstrich sei von keiner Seite beanstandet worden. Die Gemeinde beurteilt die erfolgte Veränderung demgegenüber als baubewilligungspflichtig. Sie macht geltend, eine Veränderung des Garagentores mit weissen, deutlichen Streifen könne nicht als geringfügig betrachtet werden.