3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragt mit Beschwerdeantwort vom 21. Dezember 2018, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne.