_ weiter zu streichen. Weiter forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer auf, die Fassadenveränderung am Garagentor, welches bereits angestrichen wurde, bis am 31. Dezember 2018 in der RA Nr. 120/2018/79 2 ursprünglichen Farbe wiederherzustellen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. 2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 13. Dezember 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt, die Baueinstellungs- und Wiederherstellungsverfügung sei aufzuheben.