Denn für die Kontrolle des Baustopps und weil sich ein anschliessendes Wiederherstellungsverfahren ebenfalls an den Grundeigentümer zu richten hätte, drängt sich der Einbezug des Grundeigentümers auf. Dies schliesst indes nicht aus, dass die Gemeinde zusätzlich eine weitere Baueinstellungsverfügung gegenüber D.________ erlassen kann. 12 Vernehmlassung der Gemeinde Horrenbach-Buchen vom 20. Dezember 2018; Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers vom 11. Februar 2019 13 Vgl. auch BVR 2004 S. 133 E. 4.2.1 RA Nr. 120/2018/78 6 4. Kosten