«Einspruch» gegen die Verfügung erhebt, bringt er zum Ausdruck, dass er mit der Verfügung nicht einverstanden ist. Aus der Begründung geht zudem der wesentliche Einwand des Beschwerdeführers, er sei nicht Bauherr und hätte daher nicht Adressat der Wiederherstellungsverfügung sein dürfen, ausreichend hervor. Somit ist ersichtlich, inwiefern und weshalb der Beschwerdeführer die Verfügung der Gemeinde anficht und dass er sinngemäss die Aufhebung der Verfügung verlangt. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist daher einzutreten. 3. Baueinstellungsverfügung