2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 12. Dezember 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er verlangt sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Zur Begründung macht er geltend, er sei nicht Bauherr und an der Erstellung der umstrittenen Baute nicht beteiligt. RA Nr. 120/2018/78 2