1. Der Beschwerdeführer ist Alleineigentümer des Grundstücks Horrenbach-Buchen Grundbuchblatt Nr. C.________. Das Grundstück befindet sich in der Landwirtschaftszone. Die Gemeinde führte in einer anderen Angelegenheit am 2. November 2018 einen Kontrollgang auf dem Grundstück des Beschwerdeführers durch und stellte dabei fest, dass dort mit dem Bau einer Holzhütte begonnen worden war. Am 5. November 2018 erliess die Gemeinde eine Verfügung, in welcher sie den Beschwerdeführer aufforderte, alle Arbeiten an dem begonnenen Bau sofort einzustellen.