d) Abstandsvorschriften dienen primär dem Schutz vor Einflüssen von Bauten und Anlagen auf Nachbargrundstücke (Beeinträchtigung von Belichtung, Besonnung, Belüftung und Aussicht; Schattenwurf; Einsicht usw.). Darüber hinaus verfolgen sie öffentliche Interessen, namentlich der Feuerpolizei, Wohn- und Arbeitshygiene, Siedlungsgestaltung und Ästhetik. Grenzabstandsvorschriften sichern auch die rechtsgleiche Behandlung benachbarter Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, indem der Gebäudeabstand gleichmässig aufgeteilt und nicht der oder die zuerst Bauende bevorzugt wird.13