Selbst die Gemeinde Herzogenbuchsee gestehe ein, dass ihr als direkte Parzellennachbarin bisher keine Nachteile widerfahren seien. Eine präjudizierende Wirkung sei ebenfalls nicht zu befürchten. Weiter führt der Beschwerdeführer aus, er habe gutgläubig gehandelt und sogar eine Projektänderung eingereicht. Der Rückbau würde zudem in erster Linie die Balkonpfeiler betreffen, die aufgrund ihrer statischen Funktion nicht einfach zurückgeschliffen werden könnten. Die Kosten würden sich daher auf rund Fr. 36'000.-- belaufen. Abgeschrägte Balkone seien schliesslich auch ästhetisch nicht vertretbar.