f) Auf den bewilligten Plänen waren die betroffenen Balkone 3 m von den Gemeindeparzellen entfernt und damit baureglementskonform eingezeichnet. Messungen der Gemeinde nach der Bauausführung haben jedoch ergeben, dass die Balkonauskragungen teilweise näher als 3 m an die Parzellengrenzen gebaut worden sind. Namentlich beim Gebäude F.________gasse Nr. 18 liegen gemäss den Angaben der Gemeinde der Balkon Ost 2.90 m, der Balkon West 2.94 m und der Balkon Nord 2.84 m von den Grundstücksgrenzen entfernt. Die Unterschreitungen betreffen jeweils ausschliesslich die äusseren Ecken der Balkone.