Zusammenhang sind unter anderem die Normen des Schweizerischen Ingenieuren- und Architektenvereins (SIA).5 Die Masstoleranzen sind in den SIA-Normen 414/1 und 414/2 geregelt. Der Tabelle unter Ziff. 3.2.1. der SIA-Norm 414/2 lassen sich die Masstoleranzen für Grenzabweichungen entnehmen. Abweichungen innerhalb dieser Toleranzen erachtet die Rechtsprechung als baurechtskonform.6 Auch die Gemeinde stützt sich bei ihrer autonomen Rechtsanwendung des kommunalen Baureglements auf diese Normen. Das Gebäude F.________gasse Nr. 18 ist rund 17 m lang und 16 m breit. Für diese Nennmasse sieht die Tabelle in Ziff. 3.2.1. der SIA-Norm 414/2 Massabweichungen von +/- 20 mm vor.