e) Beim Messen, bei der Herstellung und der Montage von Bauteilen und Bauwerken ist nicht zu vermeiden, dass Ungenauigkeiten entstehen. Es ist deshalb erforderlich, Bereiche zu definieren, innerhalb deren bei der Ausführung Massabweichungen aIs vertretbar erachtet werden. Den einschlägigen Normen der Fachverbände kommt dabei, obwohl sie keine unmittelbare Gesetzeskraft besitzen, grosse Bedeutung zu. Relevant in diesem 4 Baureglement der Gemeinde Herzogenbuchsee vom 7. September 2015 (GBR) RA Nr. 120/2018/75 6