b) Der Beschwerdeführer ist als Adressat der Wiederherstellungsverfügung und Alleineigentümer der betroffenen Parzelle zur Beschwerde befugt (Art. 65 Abs. 1VRPG3). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde wird eingetreten. 2. Rechtswidrigkeit der Balkone