6. Mit Schreiben vom 2. August 2018 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde einen Entwurf eines Dienstbarkeitsvertrags für die Begründung eines Grenz- und Näherbaurechts ein. Mit Schreiben vom 30. August 2018 teilte die Gemeinde mit, der RA Nr. 120/2018/75 3 Gemeinderat habe beschlossen, dem Grenz- und Näherbaurecht für die bereits bestehenden Balkone nicht zuzustimmen.