1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der benachbarten Parzellen Herzogenbuchsee Grundbuchblatt Nrn. E.________. Auf den Grundstücken befinden sich die Wohnhäuser F.________gasse Nr. 16 (Parzelle Nr. C.________) und F.________gasse Nr. 18 (Parzelle Nr. K.________). Die Parzellen grenzen u.a. an die Grundstücke Herzogenbuchsee Grundbuchblatt Nrn. G.________ bzw. I.________ an, die sich beide im Eigentum der Gemeinde Herzogenbuchsee befinden.