Die Abweichung von –1 mm ergab sich am Punkt HFP13 an der Westfassade des Gebäudes. Bei den näher an der Bauparzelle gelegenen Messpunkten HFP16 (an der Ostfassade) sowie HFP14 und HFP15 (vor der Südfassade) wurden keine Abweichungen festgestellt. Es gibt demnach keine Anzeichen dafür, dass der Hang mit dem Beginn der Bauarbeiten Ende Oktober 2018 instabil geworden ist. Zwar macht die Beschwerdeführerin geltend, die Absenkungen zeigten sich im Terrassenbereich und nicht an den Messpunkten. Aus den Messungen ergibt sich jedoch, dass das Gelände an den verschiedenen Messpunkten auf der Parzelle Nr. E.________, auch auf der dem Baugrundstück zugewandten Seite, stabil 25 Vorakten, pag. 37