Die Beschwerdegegnerin hat der Gemeinde mitgeteilt, dass sie einen Hangrutsch mit der Setzung von Bodennägeln verhindern will.29 Die Gemeinde hat die Baustelle besichtigt und geodätische Überwachungsmessungen veranlasst, welche am 12. November 2018 durchgeführt wurden. Ein Vergleich mit Messungen aus dem Jahr 2016 ergab, dass an einem von sechs Messpunkten auf der oberhalb des Baugrundstücks gelegenen Parzelle Nr. E.________ eine Abweichung von –1 mm feststellbar war, während die übrigen Punkte unverändert geblieben waren.30 Die Abweichung von –1 mm ergab sich am Punkt HFP13 an der Westfassade des Gebäudes.