e) Die Beschwerdeführerin hat die Gemeinde im Rahmen ihrer baupolizeilichen Anzeige vom 1. November 2018 darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Zustimmung zur Setzung eines Sicherungsankers verweigert habe, und dass ihre Mieter eine Absenkung im Bereich der Terrasse festgestellt hätten.28