Formular "NG Naturgefahren" angegeben, dass die Gefahr von Hangmuren oder flachgründigen Rutschungen bestehe.25 Im Baubewilligungsentscheid vom 11. November 2013 wurden keine diesbezüglichen Nebenbestimmungen angeordnet. Es gelten die allgemeinen Regeln, wonach durch den Bauvorgang keine Personen oder Sachen gefährdet werden dürfen.26 Die anerkannten Regeln der Baukunde müssen eingehalten werden.27 Aufgrund der Lage in der mittleren Rutschgefahrenzone muss bei der Bauausführung der Rutschsicherheit ein besonderes Augenmerk geschenkt werden.