a) Die Beschwerdeführerin hat mit ihrer Beschwerde vom 16. November 2018 den Entscheid der Gemeinde Heiligenschwendi vom 13. November 2018 eingereicht, wonach die baupolizeiliche Anzeige der Beschwerdeführerin vom 1. November 2018 abgewiesen wird, d.h. keine baupolizeilichen Anordnungen getroffen werden. Mit ihrem 10 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. 120/2018/74 6 Rechtsbegehren, die Bauarbeiten der Beschwerdegegnerin seien unverzüglich zu stoppen, wendet sich die Beschwerdeführerin sinngemäss gegen diese Verfügung.