6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet9, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragte mit Stellungnahme vom 14. Dezember 2018 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte liessen sich nicht vernehmen. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2018 verzichtete das Rechtsamt auf die Anordnung eines unverzüglichen Baustopps im Sinne einer vorsorglichen Massnahme. Es holte bei der Gemeinde zusätzliche Unterlagen zu den von dieser durchgeführten geodätischen Messungen ein und gab den Beteiligten Gelegenheit, zur Beschwerdeergänzung Stellung zu nehmen.