Am 7. Dezember 2018 reichte die Beschwerdeführerin ein mit "Beschwerdeergänzung" betiteltes Schreiben ein. Darin erklärt sie, dass sie an den Rechtsbegehren der Beschwerde festhalte. Sie führt zusätzliche Beschwerdegründe an; insbesondere macht sie geltend, dass die Gemeinde befangen sei.