Mit E-Mail vom 1. November 20186 informierte die Beschwerdegegnerin die Gemeinde über die bis dahin ausgeführten Arbeiten. Sie führte unter anderem aus, dass am 30. Oktober 2018 unterhalb der Parzellen Nrn. E.________ und J.________ mit Baggerarbeiten eine Strasse ausgegraben wurde, um Versuchsbohrungen vornehmen zu können. Am 31. Oktober und am 1. November 2018 seien unter Aufsicht des Geologie- /Geotechnik-unternehmens G.________ drei Sondiernägel gebohrt und mit Beton ausgegossen worden. Mit diesen solle in einigen Tagen eine Zugbelastung durchgeführt werden, um festzustellen, wie viele Nägel angebracht werden müssten, um einen Hangrutsch zu vermeiden.