Die Beschwerdeführerin hat am 15. September 2018 beim Regierungsstatthalteramt Thun den Widerruf der Baubewilligung vom 11. November 2013 bzw. des Verlängerungsentscheids vom 13. Januar 2017 beantragt. Das Regierungsstatthalteramt hat das Widerrufsbegehren mit Entscheid vom 19. Dezember 2018 abgewiesen, soweit es darauf eintrat. Dagegen hat die Beschwerdeführerin bei der BVE Beschwerde eingereicht. Dieses Verfahren (RA Nr. 110/2019/7) ist noch hängig.