betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Heiligenschwendi vom 13. November 2018 (Baueinstellung) I. Sachverhalt 1. Mit Gesamtbauentscheid vom 11. November 2013 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Thun der Beschwerdegegnerin die Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je drei Wohnungen auf Parzelle Heiligenschwendi Grundbuchblatt Nr. D.________. Das Baugrundstück befindet sich im Eigentum der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten. Mit Entscheid vom 13. Januar 2017 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Thun die Verlängerung der Baubewilligung um zwei Jahre, d.h. bis 13. Dezember 2018.