8 Vgl. Schreiben der Beschwerdeführerin vom 17. Oktober 2018 sowie Schreiben des AWA vom 19. November 2018, Vorakten pag. 8-10. 9 Vgl. Schreiben AWA vom 19. November 2018, Vorakten pag. 10. RA Nr. 120/2018/72 6 4. Kostentragungspflicht im vorinstanzlichen Verfahren a) Die Beschwerdeführerin beantragt, es sei auf die von der Gemeinde Frutigen für die Verfügung erhobene Gebühr zu verzichten. Allenfalls sei zu prüfen, ob die Gebühr angemessen sei.