Es besteht in der Regel kein Anspruch auf rechtliches Gehör zu Rechtsfragen. Eine Partei hat aber dann Anspruch, sich zur rechtlichen Würdigung zu äussern, wenn die Behörde ihren Entscheid auf eine völlig neue rechtliche Basis zu stützen gedenkt, namentlich wenn sie den Entscheid mit einer Rechtsnorm oder einem Rechtsgrund zu begründen beabsichtigt, welche im bisherigen Verfahren nicht erwähnt worden sind und mit deren Heranziehen die betroffene Partei auch nicht rechnen musste.5