1. Mit Schreiben vom 30. August 2018 teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit, das Amt für Wasser und Abfall (AWA) habe sie darauf hingewiesen, dass auf den Parzellen Frutigen Grundbuchblatt Nrn. B.________, C.________, D.________ und E.________ in der Landwirtschaftszone Mist auf Naturboden gelagert werde. Sie forderte die Beschwerdeführerin auf, den Mist bis am 30. September 2018 wegzuräumen und die Wegräumung unaufgefordert der Bauverwaltung mitzuteilen. Mit Schreiben vom 24. September 2018 erläuterte die Beschwerdeführerin, nicht alle von der Gemeinde aufgeführten Parzellen würden von ihr bewirtschaftet.