Der Beschwerdeführer hat u.a. betreffend Attikageschoss am 16. Januar 2018 eine "Projektänderung" eingereicht. Er beantragte die Bewilligung des ausgeführten Attikageschosses.25 Für die Unterschreitung des reglementarisch geforderten Rücksprungs um "5 bis 15 cm" und die daraus resultierende Überschreitung der Ausnützungsziffer (AZ) ersucht er um eine Ausnahmebewilligung nach Art. 26 BauG.