Zudem wird in Ziff. 5 die Ersatzvornahme angedroht. - In der Verfügung vom 13.2.2018 verfügte die Gemeinde: "Die Ausnahmegesuche für den unterschrittenen minimalen Rücksprung des Attikageschosses und für die überschrittene Ausnützungsziffer werden nicht bewilligt." - In der angefochtenen Ersatzvornahmeverfügung vom 2.10.2018 verfügt die Gemeinde betreffend Rückbau Attika: "Die Gemeinde wird nach in Rechtskrafttretung dieser Ersatzvornahmeverfügung die Rückbauarbeiten selber an die Hand nehmen bzw. durch eine beauftragte Unternehmung vornehmen lassen."