Der Bauherrschaft wird hierfür eine Frist bis 16.1.2018 gewährt. Weiter nennt sie die Elemente, welche die Projektänderung "mindestens" zu enthalten habe, dazu gehört auch "Unterschrittener minimaler Rücksprung des Attikageschosses". In Ziff. 3 wird sodann angeordnet: "Sollte keine Projektänderung eingereicht werden, sind folgende bauliche Massnahmen vorzunehmen, welche zum Teil schon verfügt und in Rechtskraft erwachsen sind: [...] Der Rücksprung des Attikageschosses von der Hauptfassade hat das Mass gemäss Gemeindebaureglement von 2,50 m einzuhalten [...]". Zudem wird in Ziff.