Für das Attikageschoss hat die Gemeinde in ihren baupolizeilichen Verfügungen (soweit interessierend) folgende Anordnungen getroffen: - Die Verfügungen vom 3.10.2017 und vom 20.11.2017 enthalten keine Anordnungen betreffend Attika. - Mit Verfügung vom 14.12.2017 hat die Gemeinde dem Gesuch um Fristerstreckung zum Teil entsprochen und im Dispositiv Ziff. 2 festgehalten: "Der Bauherrschaft steht es nach wie vor frei, eine Projektänderung einzureichen." Der Bauherrschaft wird hierfür eine Frist bis 16.1.2018 gewährt.