"Der Bauherrschaft steht es nach wie vor frei, eine Projektänderung einzureichen." Der Bauherrschaft wird hierfür eine Frist bis 16.1.2018 gewährt. - In der Verfügung vom 13.2.2018 hielt die Gemeinde im Dispositiv fest: "Die Projektänderungen für den Treppenhausanbau, für den Windfang beim Treppenhaus im Erdgeschoss und [...] könnten bewilligt werden. Voraussetzung ist das erteilte Näherbaurecht des Grundeigentümers der Parzelle Nr. D.________, E.________strasse 26." 13 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 47 N. 4; Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 116 N. 7 f., N. 11 ff.