Mit Beschwerde gegen eine Ersatzvornahmeverfügung kann vorgebracht werden, die Modalitäten der Ersatzvornahmeverfügung seien nicht rechtskonform. Hingegen kann die der Ersatzvornahmeverfügung zugrunde liegende Wiederherstellungsverfügung (sog. Sachverfügung) grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt werden, bzw. die Rügegründe sind eingeschränkt. Es können nur Beschwerdegründe geltend gemacht werden, die nicht von der Rechtskraftwirkung der zugrunde liegenden Wiederherstellungsverfügung umfasst werden. Mit Beschwerde kann aber noch geltend gemacht werden, es fehle an einer vollstreckbaren Wiederherstellungsverfügung oder diese sei nichtig.13