Abgesehen vom Antrag auf Sistierung der Ersatzvornahme erachtet das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Rügen als unbegründet und beantragt deren Abweisung. Die Gemeinde Lengnau fasst in ihrer Stellungnahme vom 7. Dezember 2018 die Vorgeschichte des Verfahrens zusammen. Ohne zu den einzelnen Beschwerdegründen Stellung zu nehmen, beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. 5. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen