4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet9, holte beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne und bei der Gemeinde Lengnau die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne weist in seiner Stellungnahme vom 29. November 2018 einerseits darauf hin, dass das verlangte Näherbaurecht bis heute nicht vorliege. Das Sistieren der Ersatzvornahme sei allenfalls als zielführend zu betrachten. Abgesehen vom Antrag auf Sistierung der Ersatzvornahme erachtet das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Rügen als unbegründet und beantragt deren Abweisung.