3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 7. November 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er stellt die folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Gemeinde Lengnau vom 2. Oktober 2018 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Eventuell sei das Verfahren betreffend Ersatzvornahme bis mindestens Ende März 2019 zu sistieren."