"1. Die Ausnahmegesuche für den unterschrittenen minimalen Rücksprung des Attikageschosses und für die überschrittene Ausnützungsziffer werden nicht bewilligt. 2. Die Projektänderungen für den Treppenhausanbau, für den Windfang beim Treppenhaus im Erdgeschoss und für die falsch ausgeführten Erker könnten bewilligt werden. Voraussetzung ist das erteilte Näherbaurecht des Grundeigentümers der Parzelle Nr. D.________, E.________strasse 26. 3. Das Nutzungsverbot für die Obergeschosse und für das Attikageschoss bleibt bestehen. 4. Mit dieser verfahrensleitenden Verfügung ist das rechtliche Gehör erteilt. …."