ein.7 Darauf bestätigte die Gemeinde mit "verfahrensleitender Verfügung" vom 13. Februar 20188 den Eingang des Projektänderungs- bzw. Ausnahmegesuchs vom 16. Januar 2018. In dieser "verfahrensleitenden Verfügung" nahm die Gemeinde zu den umstrittenen vier Punkten (1. "Lösung für den Treppenhausanbau", 2. "Windfang beim Treppenhaus im Erdgeschoss", 3. "Anpassung der Höhe der Erker" und 4. "Unterschreiten des Rücksprungs Attika, Ausnahmegesuch") Stellung und verfügte schliesslich folgendes: