Schliesslich verfügte die Gemeinde in Ziffer 4 ein Nutzungsverbot für die Obergeschosse und das Attikageschoss "bis zur Bewilligung einer eingereichten Projektänderung oder 6 Mit Stellungnahme der Gemeinde vom 7. Dezember 2018 eingereichte Beilage RA Nr. 120/2018/71 4